Vertretung in allen Fragen des Architektenhonorars (HOAI) – rechtssicher und fundiert
Das Architektenhonorar ist ein häufiger Streitpunkt bei Bauprojekten. Die Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Fragen zur wirksamen Honorarvereinbarung sowie zur Abrechnung erbrachter Leistungen erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung. Fehler oder Unklarheiten können zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen.
Die Kopp und Partner Kanzlei und Notariat berät und vertritt Architekten, Ingenieure, Bauherren und Unternehmen in allen Fragen des Architektenhonorars nach der HOAI. Dabei werden sowohl die vertraglichen Grundlagen als auch die gesetzlichen Vorgaben umfassend geprüft und rechtlich eingeordnet.
Zu den Beratungsschwerpunkten gehören unter anderem die Prüfung und Gestaltung von Honorarvereinbarungen, Fragen zur Abrechnung von Grundleistungen und besonderen Leistungen sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Honoraransprüchen. Ziel ist eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für alle Beteiligten.
Ihr Ansprechpartner in Meppen ist Friedrich Sanders, Rechtsanwalt und Notar. Er berät Sie persönlich, praxisnah und mit dem notwendigen rechtlichen Blick für die Besonderheiten architekten- und ingenieurrechtlicher Fragestellungen.
Der Hauptsitz der Kanzlei Kopp und Partner befindet sich in Lingen. Auch Mandantinnen und Mandanten am Standort Meppen profitieren von der langjährigen Erfahrung und der fachlichen Kompetenz der Kanzlei – zuverlässig, strukturiert und rechtlich fundiert.
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